Es war wieder einmal ein Rekord: Im Oktober 2021, gut drei Jahre nach seiner teilweisen Zerstörung, ist das halb geschredderte Banksy-Werk „Love is in the Bin“ für 16 Millionen Pfund bei Sotheby’s in London versteigert worden – die höchste Summe, die eine Arbeit des Künstlers je bei einer Auktion eingebracht hat. Und doch nur ein Bruchteil des Betrags, für den Leonardo da Vincis „Salvator Mundi“ 2017 bei Christie’s den Besitzer wechselte: Der damalige Verkaufspreis lag bei über 450 Millionen US-Dollar. Der internationale Kunstmarkt boomt. Weltweit belief sich der Wert der Verkäufe von Gemälden, Skulpturen & Co. 2019 auf rund 64,1 Milliarden Euro. Dennoch war er im Vergleich zum Finanzmarkt lange Zeit kaum reguliert und damit anfällig für Geldwäschegeschäfte. Woher das Geld für die Kunst kam, wurde kaum gefragt, über die Identitäten von Käufern und Verkäufern gerne geschwiegen.
Dominiert wird der globale Kunstmarkt von den drei Märkten China, den USA und dem Vereinigten Königreich. Zumindest in Letzterem hat sich einiges geändert. Im Januar 2020 trat in Grossbritannien – ebenso wie in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – basierend auf der fünften EU-Geldwäscherichtlinie ein novelliertes Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in Kraft. Dieses neue Geldwäschegesetz nimmt nun auch Kunsthändler, Galeristen, Auktionshäuser und Kunstlagerhalter verstärkt in die Pflicht, ihren Teil zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beizutragen.
Von den Kunsthändlern und -vermittlern wird ein umfassendes Risikomanagement verlangt. Es beginnt bei der Entwicklung von Verfahrensanweisungen und internen Grundsätzen zur Geldwäscheprävention und hört bei regelmässigen Compliance-Schulungen und Zuverlässigkeitsprüfungen der Angestellten noch lange nicht auf. Falls von der zuständigen Aufsichtsbehörde angeordnet, muss zudem ein Geldwäschebeauftragter bestellt werden. Und im täglichen Geschäft ist die Bewertung des Kunden-, Produkt- und Transaktionsrisikos erforderlich. Diese Risikoanalyse muss dokumentiert und regelmässig überprüft werden. Verdachtsfälle gilt es den zuständigen Zoll- und Finanzbehörden zu melden – ebenso wie jede Transaktion, deren Wert 10.000 Euro übersteigt – egal ob auf einmal oder in Folge, bar oder digital bezahlt. Zudem besteht die Pflicht, seine Geschäftspartner zu identifizieren. Konkret heisst das, die Ausweisdaten zu erfassen und fünf Jahre lang aufzubewahren. Bei Geschäften mit Unternehmen muss der wirtschaftlich Berechtigte über das Handels- oder das Transparenzregister ermittelt werden.
Wer weiss, mit wem er Geschäfte macht, hat bereits einen Grossteil der vom Geldwäschegesetz verlangten Sorgfaltspflicht erfüllt. Die KYC- und AML-Lösungen von Pythagoras helfen dabei, allen regulatorischen Anforderungen bequem und zuverlässig gerecht zu werden. So haben Kunsthändler und -vermittler den Kopf frei, sich um ihr Kerngeschäft zu kümmern.