Politisch exponierte Person (PEP) – Definition und Relevanz

von Admin
3 min Lesezeit
11.08.2023 13:06:00

Politisch exponierte Personen (PEPs) stellen aufgrund ihrer Position und ihres Einflusses ein potentielles Risiko für Geldwäsche und Korruption dar. Diese Risiken können ernsthafte Rechts-, Regulations-, und Reputationsfolgen für Organisationen nach sich ziehen. Daher ist eine ordnungsgemässe Identifizierung, Risikobewertung und Überwachung von PEPs für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und die Aufrechterhaltung der Integrität von Geschäftsbeziehungen unerlässlich.

Definition: Was sind politisch exponierte Personen (PEPs)?

Politisch exponierte Personen sind Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben. Neben Ministern und Parlamentariern handelt es sich dabei vor allem um Personen aus deren aktiven Umfeld, wie z. B. Staatssekretäre, Direktoren und andere Beamte. Zudem zählen dazu Personen, die diesen Gruppen bis vor Kurzem angehörten. In Bezug auf Geldwäsche unterliegen diese Personenkreise besonders strengen Anforderungen. Im nationalen und internationalen Sprachgebrauch umfasst PEP hauptsächlich folgende Personengruppen:

  • Botschafter
  • Leitungsorgane von Zentralbanken und Rechnungshöfen
  • Minister
  • Mitglieder aus Führungsgremien politischer Parteien
  • Mitglieder bestimmter Gerichte
  • Mitglieder der Europäischen Kommission
  • Mitglieder von Aufsichts-, Leitungs- und Verwaltungsorganen staatseigener Unternehmen
  • Personen mit Leitungsfunktionen in europäischen, internationalen oder zwischenstaatlichen Organisationen
  • Staats- oder Regierungschefs
  • Staatssekretäre und Parlamentsabgeordnete

Allgemein geht man davon aus, dass nahe Angehörige von Personen mit PEP-Status zum Personenkreis mit erhöhtem Risiko für Geldwäsche und Korruption gehören. Denn oftmals stehen politisch exponierte Personen mit ihren nahen Angehörigen in einer Geschäftsbeziehung. Aus diesem Grund können diese gleichfalls als PEP-Fälle eingestuft und den Richtlinien entsprechend geprüft werden.

Warum ist das Thema für die Schweiz so wichtig?

Die Schweiz ist ein bedeutender internationaler Finanzplatz. Darum ist ihre positive Reputation essentiell. Geldwäsche- und Korruptionsfälle, die in den letzten Jahren allgemein stark zugenommen haben, können ihren guten Ruf beschädigen. Die Schweiz engagiert sich deshalb seit Langem auf multilateraler Ebene im Kampf gegen Geldwäscherei und Korruption. Dabei geht es vor allem darum, politisch exponierte Personen zu identifizieren und Geldwäsche Fälle im Zusammenhang mit diesen Personen aufzudecken.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass politisch exponierte Personen für Geldwäsche und Korruption anfälliger sind als andere Personenkreise. Wegen des erhöhten Risikos ist es für Finanzinstitute, wie Banken, besonders wichtig, PEP-Fälle so früh wie möglich zu identifizieren. Am besten schon beim Zustandekommen einer neuen Geschäftsbeziehung. Damit Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption lückenlos umgesetzt werden, hat die Schweiz ein vielseitiges rechtliches Dispositiv mit zahlreichen Instrumenten entwickelt. So sieht etwa „Asset Recovery“ vor, illegal erworbene und auf Schweizer Konten deponierte Vermögen ausländischer PEPs in den rechtmässigen Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Die gesetzliche Grundlage für alle staatlichen Massnahmen gegen Geldwäscherei ist das Geldwäschereigesetz. Zur Prävention und zur Eindämmung der Geldwäscherei gehören unter anderem das Engagement auf transnationaler Ebene zur Sicherung der Integrität von Finanzplätzen sowie die Einrichtung einer Meldestelle für Geldwäscherei auf nationaler Ebene.

Welche Massnahmen werden im Einzelnen durchgeführt?

Zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten gehört die Prüfung, ob bei Personen eines verbundenen Unternehmens PEP-Eigenschaften vorliegen. Hierbei kann das verbundene Unternehmen durch eigene Angaben mitwirken. Ergänzend werden Kunden- bzw. Partnerdaten systematisch mithilfe von PEP-Listen abgeglichen. Solche Listen werden von verschiedenen Referenzdaten Anbietern angeboten. Sobald eine Person als PEP eingestuft wird, greifen verstärkte Sorgfaltspflichten. Im Rahmen der besonderen Behandlung wird folgend geprüft, ob ein Geldwäschefall vorliegt. Das prüfende Unternehmen muss dazu die Herkunft der Vermögenswerte des Kunden oder Partners klären. Hierbei geht es um die in der Geschäftsbeziehung eingesetzten Vermögen. Beide Prozeduren sind mit viel Bürokratie verbunden und daher zeitaufwendig.

Wie lässt sich die PEP-Prüfung vereinfachen?

Die zeitaufwendige manuelle PEP-Prüfung kann durch den Einsatz von Softwarelösungen zur automatisierten Prüfung von Risiken in Geschäftsbeziehungen abgelöst und dadurch wesentlich vereinfacht werden. Beispielsweise indem die PEP-Prüfung in die KYC-Prüfung integriert wird. Sie gibt dann automatisch einen Alert aus, sobald ein neuer PEP-Fall identifiziert wird. Das KYC-Compliance-Team gewinnt dadurch Zeit und kann sich noch stärker auf das Fallmanagement konzentrieren. So bietet beispielsweise Pythagoras Solutions mit Partner Screening ein leistungsstarkes Compliance-Werkzeug an, das sich flexibel an Kundenbedürfnisse anpassen lässt. Screening-Regeln werden hierfür entsprechend konfiguriert, indem etwa Datenfilter mit PEP-Listen verknüpft werden. Durch den automatischen Abgleich mit aktuellen PEP-Listen eignet sich die Lösung sowohl zur Prüfung neuer als auch zur Überwachung bestehender Geschäftsbeziehungen.

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